|
|
|
|
Verkaufs- und
Lieferbedingungen
§
1
Allgemeines - Geltungsbereich
-
Die Geschäftsbedingungen gelten
für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen.
-
Unternehmer im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind
a) natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln,
b) juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen.
c) Nachstehend werden die unter Ziff. 2
a) und b) Genannten im Sinne der Geschäftbeziehungen als Kunde
bezeichnet.
-
Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2
Vertragsschluss
-
Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in
Form und Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten. Bei angebotener Lagerware behalten wir uns einen
Zwischenverkauf vor.
-
Mit der Bestellung einer Ware erklärt
der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden
erklärt werden.
-
Bestellt der Kunde die Ware auf
elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die
Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
-
Der Vertragsschluss erfolgt, unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung von uns nicht vertreten ist, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
-
Erfüllungsort
ist unser Geschäftssitz.
§ 3
Eigentumsvorbehalt
-
Bei unseren Verträgen mit
unseren Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
-
Der Kunde darf die
Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung
übereignen.
-
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen
Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie
etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den
eigenen Firmensitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
-
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
-
Der Kunde ist berechtigt, die Ware
im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er
tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
-
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den
Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine
Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so
erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum
Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4
Preise
-
Die in dieser Liste aufgeführten Preise
gelten pro 100 Stück bzw. 100 m, ausschließlich
Umsatzsteuer. Nicht ausgedruckte Preise bitten wir anzufragen. Wir
behalten uns eine Preisanpassung entsprechend veränderter
Material- und Lohnkosten gemäß der am Tage der Lieferung
geltenden Preise vor. Die zugrunde liegenden Kostenänderungen
werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
2. Preisbasis für Ms-Artikel
Diese Preise sind auf der amtlichen
Notierung für Messing (Ms58) (Verarbeitungsstufe I) von EUR 150
kalkuliert. Jede EUR 12,50 Veränderung nach oben bedingt einen
Aufschlag (Mat.-Tz) von 5 % des Warenwertes.
Notierungen unter EUR 162,50 0%
Notierungen ab EUR 162,50 + 5%
Notierungen ab EUR 175,00 + 10 %
usw.
Es gilt die jeweilige Notierung am
Tage des Auftragseinganges.
-
Mindestauftragswert
Bei Kleinbezügen unter EUR 100
Auftragswert wird ein Mindermengenzuschlag (Bearbeitungsgebühr)
von EUR 15,- pro Auftrag berechnet. Die Mindestliefermenge pro Artikel
ist eine Verpackungseinheit (VE).
4. Ab EUR 500 Nettofakturenwert
(ohne Umsatzsteuer) erfolgt die Lieferung frei Haus bzw. frei deutsche
Grenze, einschließlich Verpackung; ab EUR 1.000 FOB deutschem
Hafen, unverzollt.
§ 5
Liefermengen, Mehr- und
Minderlieferungen
-
Es
werden nur volle Verpackungseinheiten (VE) abgegeben.
-
Bei
allen Schutzschläuchen können aus produktionstechnischen
Gründen bis zu 20 % der Liefermengen in gestückelten bzw.
ungeraden Ringlängen geliefert werden.
-
Metallschutzschläuche
werden in gestreckten Längen vermessen
und berechnet.
-
Bei
Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht von
Liefermengenabweichungen bis zu +/- 10 % vor.
§ 6
Zahlung
-
Alle Zahlungen sind, soweit nicht
anders vereinbart, frei angegebener Zahlstelle innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum rein netto zu leisten.
-
Der Kunde hat während des
Verzugs die Geldschuld mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
der EZB zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
-
Wechsel nehmen wir nur auf Grund besonderer
Vereinbarungen und nur zahlungshalber an. Der Kunde trägt alle mit
dem Wechsel zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für
die Rechtzeitigkeit des Protestes.
-
Die Zurückhaltung von
Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und
nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden
sind nicht statthaft.
§ 7
Gefahrübergang und Versand
-
Die Gefahr geht spätestens mit der
Absendung der Lieferteile auf den Kunden über und zwar auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen z.
B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben.
-
Verzögert sich der Versand
infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die
Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
-
Auf Wunsch des Kunden wird, auf
seine Kosten, die Sendung durch uns nach seinen Angaben versichert.
-
Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme
ist.
-
Am
Bestimmungsort anfallende Zustellungskosten gehen zu Lasten des
Bestellers.
§ 8
Entgegennahme
Der Kunde darf die Entgegennahme von Waren wegen unerheblicher
Mängel nicht verweigern.
§ 9
Sachmängel
Für Sachmängel haften wir
nach den folgenden Maßgaben:
-
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind
nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu
zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne
Rücksicht auf die Betriebsdauer - einen Sachmangel aufweisen,
sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
vorlag.
-
Sachmängelansprüche
verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz
gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen
für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs.
1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in
Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung
und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
-
Der Kunde hat uns offensichtliche
Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware
schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge); andernfalls ist die
Geltendmachung des Sachmängelanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
-
Bei Mängelrügen
dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen
Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur
zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,
über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die
Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns
entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
-
Zunächst ist uns Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
-
Schlägt die Nacherfüllung fehl,
kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche
gemäß § 11 - vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern.
-
Mängelansprüche bestehen nicht bei
nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei
nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei
natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter, nachlässiger Behandlung
übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten
unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
-
Ansprüche des Kunden wegen der
zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der
Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die
Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
-
Rückgriffsansprüche des
Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des
Unternehmens) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer
keine über die gesetzlichen Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des
Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gemäß §
478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.
-
Für
Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen § 11 (Sonstige
Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in
diesem § 8 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und
unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind
ausgeschlossen.
§ 10
Unmöglichkeit - Vertragsanpassung
-
Soweit die Lieferung unmöglich
ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei
denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch
beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des
Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit
nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese
Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der
groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das
Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
-
Sofern unvorhersehbare Ereignisse
(höhere Gewalt z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder
ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung) die
wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich
verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der
Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst.
Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht
zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem
Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis
der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen
und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine
Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
§ 11
Sonstige
Schadensersatzansprüche
-
Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden:
Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
-
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
-
Soweit dem Kunden nach diesem
§ 11 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese
dem Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden
Verjährungsfrist gemäß § 8 Nr. 2. Bei
Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 12
Rücknahmebedingungen
1. Mindestens 20 % Abzug für den
Bearbeitungsaufwand, jedoch mindestens EUR 100. Bei Lieferungen frei
Haus werden wir den entsprechenden Frachtanteil der Gesamtlieferung an
der Gutschrift in Abzug bringen. Rücksendung an uns frei Haus.
Teile sind in Originalverpackung zurückzusenden. Die Teile stammen
ausschließlich von uns. Kartons, in denen Fabrikate gemischt
sind, werden von uns nicht sortiert und gehen zu Lasten des Kunden an
ihn zurück.
-
Alle Artikel, die nicht in unserem
aktuellen Lieferprogramm aufgeführt sind, können weder
zurückgenommen, noch umgetauscht werden.
§ 13
Gerichtsstand und anwendbares
Recht
Bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem
für uns zuständigen Gericht zu erheben. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind
auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Unser Geschäftssitz ist
DE-79183 Waldkirch. Gerichtsstand auch für Wechsel- und
Scheckprozesse ist Freiburg im Breisgau.
Für die Rechtsbeziehungen im
Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
§ 14
Verbindlichkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare
Härte für eine Partei darstellen würde.
|
|
|